Veranstaltungsreihe Staatskritik im nachbürgerlichen Zeitalter

Der Staat des Grundgesetzes
Über das Verhältnis von Kapital und Souveränität in Deutschland

Artikel 20 des Grundgesetzes bestimmt: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Die Frage, wo sie denn aber hingehe, ist genau so deutsch wie das Grundgesetz selber. Wenn das, was in Deutschland als links auftrumpft, die Auffassung vertritt, es gelte, so Oskar Lafontaine, eine „Politik für alle“ zu erkämpfen, d.h. das, was seit den Tagen der Agitation Ferdinand Lassalles für den „Volksstaat“ als Demokratisierung sattsam bekannt ist, dann kommt die Ideologie der Politik an ihr Ende: die unbedingte Einheit von Bürger und Staat bekennt sich in der Idee, die Souveränität sei das Instrument der gesellschaftlichen Selbstverwirklichung und das System des Befehlens und Gehorchens wäre, nur recht auf Gemeinwohl getrimmt, die Freiheit schon selbst. Die marxsche „Kritik der politischen Ökonomie“ dagegen tritt auf als Kritik, die von Anfang an die Einheit von Ökonomie und Politik, von Basis und Überbau, von Kapital und Souveränität darstellt: in der Form der Kritik. Alle Kategorien dieser Kritik sind ökonomisch und politisch zugleich. Insofern sie aus der vermittelten Identität von Ausbeutung und Herrschaft entspringen, gilt die Souveränität als nur eine, wenn auch die gegenwärtige Form der „Knechtschaft“ (Marx). Als Kritik, die dem kategorischen Imperativ folgt, die Spaltung der Gattung in die wesentliche und in die überflüssige Menschheit aufzuheben, zielt sie nicht auf die Aufhebung, sondern auf die Abschaffung von Staat und Recht.

Vortrag und Diskussion mit Joachim Bruhn (Initiative Sozialistisches Forum, Freiburg).

Einleitungsreferat der Georg-Weerth-Gesellschaft Köln


Text zur Veranstaltungsreihe: Einige Überlegungen zu einem drängenden Problem

 

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